Genehmigung nach §15 Strahlenschutzverordnung
In einem einwöchigen Kurs an der TU München, an dem Herr Michael Findeis und Herr Heinz Laschitz teilgenommen haben, haben beide die Fachkundegruppe S5 nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und Röntgenverordnung (RöV) erworben.
Nach §15 StrlSchV hat der Betrieb die Genehmigung, Aufgaben in fremden Anlagen oder Einrichtungen wahrzunehmen, die der Genehmigung bedürfen.