Genehmigung nach §15 Strahlenschutzverordnung

In einem einwöchigen Kurs an der TU München, an dem Herr Michael Findeis und Herr Heinz Laschitz teilgenommen haben, haben beide die Fachkundegruppe S5 nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und Röntgenverordnung (RöV) erworben.

Nach §15 StrlSchV hat der Betrieb die Genehmigung, Aufgaben in fremden Anlagen oder Einrichtungen wahrzunehmen, die der Genehmigung bedürfen.

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Nach dem Erwerb der Fachkunde nach StrlSchV und RöV und Erteilung der Genehmigung ist der Betrieb in der Lage Arbeiten nach §15 StrlSchV in Genehmigungspflichtigen Anlagen und Einrichtungen auszuführen.
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